Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Englische Bulldogge interessiere? Grundsätzlich hat jeder die gleiche Chancen, einen von uns betreute Bulldogge als Familienmitglied übernehmen zu können. Das Wohl des Tieres steht bei der Auswahl des zukünftigen Besitzers an oberster Stelle und es ist unser Anliegen, sowohl der Bulldogge, als auch den neuen Besitzern gerecht zu werden. Unsere neuen Familien sollten dem Tierschutzgedanken verbunden und hieraus gewillt sein, einem notleidenden Tier ein neues Zuhause geben zu wollen. Wenn Sie sich für einen unsere Bulldogge interessieren, dann ist der Ablauf folgender:- Füllen Sie bitte das Kontaktformular Nothund aus und senden Sie uns dieses zu. Wir werden nach der Auswertung uns bei Ihnen melden. Aufgrund steigender Telefonkosten, werden wir keine Rückrufe zu Mobilfunknummern tätigen.
- Durch ein Interview per Telefon werden weitere Informaionen ausgestauscht und gesammenlt, die es uns ermöglichen ein Bild von dem neuen Besitzer zu bekommen.
- Kommen Sie als neuer Besitzer näher in Betracht, wird ein persönliches Vorgespräch durch eine unserer Pflegestellen selbst, oder einen von ihm Beauftragten bei Ihnen Zuhause geführt, um Sie, Ihre Familie und Ihr häusliches Umfeld etc. kennenzulernen.
- Haben wir nach diesem Gespräch den Eindruck gewonnen, dass die zu vermittelnde Englische Bulldogge in Ihre Familie passt, wird ein Termin zum gegenseitigen "beschnuppern" vereinbart. Dieser wird in der Pflegestelle stattfinden, dort wo der Nothund sich gerade aufhält. Dieser Termin ist Pflicht!
- Sollte der Termin für die Bulldogge sowie den neuen Besitzer positiv verlaufen, erfolgt die Abgabe mit einem Vertrag nach dem Tierschutzgesetz. Diese beinhaltet im wesentlichen, dass die Bulldogge als Familienmitglied behandelt wird. Zwinger oder ähnliche Haltung ist strikt untersagt, ebenso darf die Bulldogge nicht zur Zucht eingesetzt werden. Eventuelle notwendige Operartionen werden in diesem Vertrag festgeschrieben. Eine liebevolle Betreuung und Versorgung steht absolut im Mittelpunkt. Die anfallende Aufwandsentschädigung wird Ihnen die zuständige Pflegestelle auf Anfrage mitteilen.
Folgenes bitten wir zu beachten:
- Der Neubesitzer muss im Einzelfall bereit sein, sich zu Operationen oder anderen ärztlichen Maßnahmen vertraglich zu verpflichten.
- Der Neubesitzer verpflichtet sich, bei auftretenden Problemen mit dem Bulldog diesen ausschließlich an uns zurückzugeben.
- Die anfallende Aufwandsentschädigung hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb kann man hier keinen generellen Betrag angeben.
- ->Der Neubesitzer muss zwingend mindestens Fördermitglied in Verein Bulldogge in Not werden <-
- ->Es werden keine Englischen Bulldoggen in Haushalte vermittelt wo Kleinkinder unter 8 Jahren Zuhause sind!<-
Unsere Erfahrungen haben uns leider lehren müssen, das wir diese Punkte aufnehmen müssen!
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zu Verfügung.
Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
|